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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Januar 2008
Allgemeine Geschäfts- und Servicebedingungen
der BROX24.
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BROX24 gelten
für sämtliche Leistungen und den sonstigen Geschäftsverkehr
mit BROX24. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners
werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Angebote / Preisänderungen
Angebote der BROX24 sind verbindlich für die Dauer von
14 Tagen seit Zugang des Angebotes. Die Annahme eines Angebotes
nach Ablauf dieser Vierzehntagesfrist können zurückgewiesen
werden und gelten im Zweifel als neues Angebot gegenüber
BROX24. Ist der Vertragspartner der BROX24 Kaufmann bestimmt
sich der Inhalt des Vertrages in jedem Fall nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung von BROX24, es sei denn dieser wird
unverzüglich widersprochen. Bei Leistungen von BROX24,
die länger als einen Monat nach Vertragsabschluß
erfolgen, ist BROX24 berechtigt, eine angemessene Preisanpassung
zu verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit, Lohn- oder sonstige
Kosten erhöht haben. Können sich die Vertragsparteien
auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede
Seite unter wechselseitigem Ausschluß von Schadensersatzansprüchen
zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.
3. Zahlungsbedingungen / Verzug
Zahlungen an BROX24 sind fällig
spätestens sieben Tage nach Zugang der Rechnung. Kleinaufträge
bis 500,- €, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen
sind zahlbar sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen
Dauerschuldverhältnissen. Fahrtkosten und Fahrkilometer
werden in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die vertraglichen
Leistungen einzustellen und ohne weitere Mahnung Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 288
BGB)in Rechnung zu stellen.
Diskont-, Bank- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners
von BROX24. Teillieferungen berechtigen den Vertragspartner
der BROX24 nicht, fällig gestellte Zahlungen bis zur
vollständigen Lieferung zurückzubehalten; im Zweifel
ist dieser vorausleistungspflichtig. Eine Aufrechnung gegenüber
Zahlungsansprüchen von BROX24 ist nur möglich mit
von BROX24 ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig
titulierten Forderungen.
4. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen von BROX24 ist der
Geschäftssitz von BROX24. Auslieferungen erfolgen auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferungen von BROX24
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich
Nebenforderungen Eigentum von BROX24. Die Weiterveräußerung
oder sonstige Belastung, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, ist in Ermangelung
einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung unzulässig.
Etwaige Beeinträchtigungen des Rechts von BROX24, insbesondere
Pfändungen, sind BROX24 umgehend schriftlich und vorab
telefonisch anzuzeigen; dabei sind die zur Wahrung der Rechte
von BROX24 notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Lieferung
an Wiederverkäufer veräußert BROX24 die Ware
unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Der Wiederverkäufer
ist berechtigt, die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern, allerdings
nur an Endverbraucher. Vor einer Weiterveräußerung
hat der Wiederverkäufer die Pflicht, sich über
die Bonität des Abnehmers zu informieren; bei begründeten
Zweifeln an der Liquidität des Abnehmers hat eine Weiterveräußerung
zu unterbleiben. Der Wiederverkäufer tritt mit Übergabe
der Ware an ihn sämtliche Forderungen, die ihm aus der
Weiterveräußerung an den Abnehmer erwachsen, einschließlich
etwaiger Nebenforderungen und -rechte im voraus ab. Der Wiederverkäufer
ist ermächtigt und verpflichtet, die Forderungen im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr einzuziehen und sofort an BROX24 abzuführen.
Der Wiederverkäufer hat die Vorbehaltsware gegen den
üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern; er tritt
schon jetzt etwaige sich hieraus ergebende Ersatzansprüche
an BROX24 ab. BROX24 ist jederzeit berechtigt, die Einziehungsermächtigung
zu widerrufen und die Abtretung offen zu legen. Befindet sich
der Wiederverkäufer gegenüber BROX24 in Verzug,
erlischt das Recht zur Weiterveräußerung hinsichtlich
aller gelieferten Waren und Leistungen. Der bei dem Wiederverkäufer
noch vorhandene Warenbestand ist auf Verlangen an BROX24 herauszugeben.
5. Gewährleistung / Schadensersatz
Software unterliegt stetiger Veränderung
und daher kann und wird keine Gewährleistung für
Ihre Software gegeben werden. Ein ausführlicher Systemcheck
wird von dem Auftraggeber nach abgeschlosssener Arbeit durchgeführt.
Der Auftraggeber bestätigt schriftlich das er mit der
geleisteten Arbeit voll und ganz einverstanden ist.
Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen
durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung
durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs
sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung
sowie im Falle der Reparatur durch nicht von BROX24 autorisierte
Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.
6. Standard-Software
Bei Lieferung von Standard-Software durch BROX24 erwirbt der
Besteller hieran ein Einfaches, nicht aber ein ausschließliches
Nutzungsrecht. Dasselbe gilt, wenn die Software zusammen mit
Hardware geliefert wird. Jede isolierte Weiterverwendung oder/und
Vervielfältigung ist unzulässig, die Software darf
nur für die dafür gelieferte Büromaschine eingesetzt
werden und nur mit dieser zusammen im Rahmen des normalen
Geschäftsganges weiterveräußert werden. Soweit
die Lieferung in Standard-Software besteht, gelten die lizenzrechtlichen
Bestimmungen des Herstellers, die von dem Kunden von BROX24
zu beachten sind; die von BROX24 eingeräumten Nutzungsrechte
reichen insoweit in keinem Fall weiter, als es die Herstellerlizenz
erlaubt. Auf Verlangen von BROX24 ist der Besteller zur jederzeitigen
Auskunftserteilung über die Art der Verwendung der Software
verpflichtet. Jede Weiterveräußerung ist unaufgefordert
anzuzeigen. In beiden Fällen ist die Richtigkeit der
erteilten Auskünfte in geeigneter Weise zu belegen, ggf.
glaubhaft zu machen, § 294 ZPO. Verstößt der
Besteller gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist er BROX24
gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des erzielten
Weiterveräußerungspreises, mindestens jedoch in
Höhe des Erwerbspreises, verpflichtet. Die Geltendmachung
weitergehender Schadensersatzansprüche durch BROX24 wird
hierdurch nicht berührt.
7. Spezial-Software / Programmentwicklungen
An Spezial-Software und Programmentwicklungen räumt BROX24
dem Besteller ein Einfaches, nicht aber ein ausschließliches
Nutzungsrecht ein. Die Software darf von dem Besteller nur
zu dem vertragsgemäß bestimmten Gebrauch benutzt
werden, und zwar in jedem Fall ausschließlich für
eigene Zwecke. Eine Vervielfältigung der Software ist
in jedem Falle untersagt. Eine Weiterveräußerung
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BROX24.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe oder/und Überlassung
der Quellcodes. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist
der Besteller zum Schadensersatz in Höhe des erzielten
Veräußerungspreises, mindestens in Höhe des
jeweils gültigen Verkaufspreises der BROX24 im Zeitpunkt
der Verletzungshandlung verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender
Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
Etwaige Mängel an Spezialsoftware oder Programmentwicklungen
rechtfertigen in keinem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungs-
oder Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf in diesem
Zusammenhang gelieferte Hardware oder/und Standard-Software.
Dies gilt auch hinsichtlich solcher Mängel, die auf von
den Programmen erzeugten oder anderweitig eingegebenen Daten
beruhen bzw. beruhen können.
8. Reparatur- und Serviceleistungen
Die Leistung wird nach Wahl von BROX24 am Ort der Aufstellung
des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt
erbracht. Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige
Preisliste. Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale
ist in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten.
Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind,
sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung
zu erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten.
Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von BROX24
wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung
nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht,
der von BROX24 nicht zu vertreten ist.
Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall
zu berechnen, wenn
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der
beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht
auftritt |
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in
notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist |
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der
Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war |
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oder/und
keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht
hat |
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der
Auftrag storniert wurde und BROX24 bereits auf dem Weg
zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung
storniert wird |
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die
Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden
Umstand nicht einwandfrei gegeben sind. |
Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils
gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich
eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag
für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits
durch Anruf des Kunden bei BROX24 zustande.
9. Schulung und Beratung
Bei Schulungen durch BROX24 werden die Unterrichtsinhalte
dem Stand der Technik entsprechend von BROX24 festgelegt.
Einzelheiten werden in einem Schulungsvertrag verankert. Ansprüche
gegen BROX24 wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet,
im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft
über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an
einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder
Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern
die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen
zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern,
so berührt dies den Honoraranspruch von BROX24 nicht;
das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde.
Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung oder/und
Schulung von dem Vertrag zurück, stehen BROX24 50 % der
Netto-Vertragssumme, maximal jedoch 5000,-€ als pauschalierter
Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während
der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit
der Maßgabe, daß der erbrachte Teil der Leistungen
nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.
10. Gerichtsstand
Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und
Vertragsparteien, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland haben, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Mitte
Berlin, bei Streitwerten über 5.000,- € das Landgericht
Berlin.
11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Wir weisen darauf hin, daß Ihre personenbezogenen Daten
per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen
Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß
§ 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung
bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.
12. Schlußbestimmung
Sollte einer dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein,
tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der
wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht.
Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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