BROX 24 - 24-Stunden IT-Service und PC-Notdienst


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12107 Berlin
Mobil: 0179 407 39 97

Tel.: 030 22 32 08 44
Mail: service@brox24.de
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Cecilia Kampus

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 01. Januar 2008

Allgemeine Geschäfts- und Servicebedingungen der BROX24.


1. Geltungsbereich


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BROX24 gelten für sämtliche Leistungen und den sonstigen Geschäftsverkehr mit BROX24. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nicht anerkannt und gelten als zurückgewiesen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

2. Angebote / Preisänderungen


Angebote der BROX24 sind verbindlich für die Dauer von 14 Tagen seit Zugang des Angebotes. Die Annahme eines Angebotes nach Ablauf dieser Vierzehntagesfrist können zurückgewiesen werden und gelten im Zweifel als neues Angebot gegenüber BROX24. Ist der Vertragspartner der BROX24 Kaufmann bestimmt sich der Inhalt des Vertrages in jedem Fall nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von BROX24, es sei denn dieser wird unverzüglich widersprochen. Bei Leistungen von BROX24, die länger als einen Monat nach Vertragsabschluß erfolgen, ist BROX24 berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, wenn sich in der Zwischenzeit, Lohn- oder sonstige Kosten erhöht haben. Können sich die Vertragsparteien auf eine Preisanpassung nicht verständigen, ist jede Seite unter wechselseitigem Ausschluß von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt.

3. Zahlungsbedingungen / Verzug

Zahlungen an BROX24 sind fällig spätestens sieben Tage nach Zugang der Rechnung. Kleinaufträge bis 500,- €, Reparatur-, Wartungs- und Mietrechnungen sind zahlbar sofort rein netto; gleiches gilt bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen. Fahrtkosten und Fahrkilometer werden in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen und ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB)in Rechnung zu stellen.
Diskont-, Bank- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners von BROX24. Teillieferungen berechtigen den Vertragspartner der BROX24 nicht, fällig gestellte Zahlungen bis zur vollständigen Lieferung zurückzubehalten; im Zweifel ist dieser vorausleistungspflichtig. Eine Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von BROX24 ist nur möglich mit von BROX24 ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen.

4. Eigentumsvorbehalt / Erfüllungsort


Erfüllungsort für Lieferungen von BROX24 ist der Geschäftssitz von BROX24. Auslieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Lieferungen von BROX24 bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenforderungen Eigentum von BROX24. Die Weiterveräußerung oder sonstige Belastung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware, ist in Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung unzulässig. Etwaige Beeinträchtigungen des Rechts von BROX24, insbesondere Pfändungen, sind BROX24 umgehend schriftlich und vorab telefonisch anzuzeigen; dabei sind die zur Wahrung der Rechte von BROX24 notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Lieferung an Wiederverkäufer veräußert BROX24 die Ware unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Der Wiederverkäufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern, allerdings nur an Endverbraucher. Vor einer Weiterveräußerung hat der Wie­derverkäufer die Pflicht, sich über die Bonität des Abnehmers zu informieren; bei begründeten Zweifeln an der Liquidität des Abnehmers hat eine Weiterveräußerung zu unterbleiben. Der Wiederverkäufer tritt mit Übergabe der Ware an ihn sämtliche Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung an den Abnehmer erwachsen, einschließlich etwaiger Nebenforderungen und -rechte im voraus ab. Der Wiederverkäufer ist ermächtigt und verpflichtet, die Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr einzuziehen und sofort an BROX24 abzuführen. Der Wiederverkäufer hat die Vorbehaltsware gegen den üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern; er tritt schon jetzt etwaige sich hieraus ergebende Ersatzansprüche an BROX24 ab. BROX24 ist jederzeit berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die Abtretung offen zu legen. Befindet sich der Wiederverkäufer gegenüber BROX24 in Verzug, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung hinsichtlich aller gelieferten Waren und Leistungen. Der bei dem Wiederverkäufer noch vorhandene Warenbestand ist auf Verlangen an BROX24 herauszugeben.


5. Gewährleistung / Schadensersatz

Software unterliegt stetiger Veränderung und daher kann und wird keine Gewährleistung für Ihre Software gegeben werden. Ein ausführlicher Systemcheck wird von dem Auftraggeber nach abgeschlosssener Arbeit durchgeführt. Der Auftraggeber bestätigt schriftlich das er mit der geleisteten Arbeit voll und ganz einverstanden ist.

Natürlicher Verschleiß, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung oder/und Bedienung durch den Kunden oder Dritte, die Verwendung falschen Zubehörs sowie Schäden durch Veränderung oder/und Verarbeitung sowie im Falle der Reparatur durch nicht von BROX24 autorisierte Stellen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.

6. Standard-Software


Bei Lieferung von Standard-Software durch BROX24 erwirbt der Besteller hieran ein Einfaches, nicht aber ein ausschließliches Nutzungsrecht. Dasselbe gilt, wenn die Software zusammen mit Hardware geliefert wird. Jede isolierte Weiterverwendung oder/und Vervielfältigung ist unzulässig, die Software darf nur für die dafür gelieferte Büromaschine eingesetzt werden und nur mit dieser zusammen im Rahmen des normalen Geschäftsganges weiterveräußert werden. Soweit die Lieferung in Standard-Software besteht, gelten die lizenzrechtlichen Bestimmungen des Herstellers, die von dem Kunden von BROX24 zu beachten sind; die von BROX24 eingeräumten Nutzungsrechte reichen insoweit in keinem Fall weiter, als es die Herstellerlizenz erlaubt. Auf Verlangen von BROX24 ist der Besteller zur jederzeitigen Auskunftserteilung über die Art der Verwendung der Software verpflichtet. Jede Weiterveräußerung ist unaufgefordert anzuzeigen. In beiden Fällen ist die Richtigkeit der erteilten Auskünfte in geeigneter Weise zu belegen, ggf. glaubhaft zu machen, § 294 ZPO. Verstößt der Besteller gegen die vorgenannten Verpflichtungen ist er BROX24 gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Weiterveräußerungspreises, mindestens jedoch in Höhe des Erwerbspreises, verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch BROX24 wird hierdurch nicht berührt.

7. Spezial-Software / Programmentwicklungen


An Spezial-Software und Programmentwicklungen räumt BROX24 dem Besteller ein Einfaches, nicht aber ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Die Software darf von dem Besteller nur zu dem vertragsgemäß bestimmten Gebrauch benutzt werden, und zwar in jedem Fall ausschließlich für eigene Zwecke. Eine Vervielfältigung der Software ist in jedem Falle untersagt. Eine Weiterveräußerung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BROX24. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe oder/und Überlassung der Quellcodes. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Besteller zum Schadensersatz in Höhe des erzielten Veräußerungspreises, mindestens in Höhe des jeweils gültigen Verkaufspreises der BROX24 im Zeitpunkt der Verletzungshandlung verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Etwaige Mängel an Spezialsoftware oder Programmentwicklungen rechtfertigen in keinem Fall die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen im Hinblick auf in diesem Zusammenhang gelieferte Hardware oder/und Standard-Software. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Mängel, die auf von den Programmen erzeugten oder anderweitig eingegebenen Daten beruhen bzw. beruhen können.


8. Reparatur- und Serviceleistungen


Die Leistung wird nach Wahl von BROX24 am Ort der Aufstellung des Gerätes oder einer von uns autorisierten Werkstatt erbracht. Für unsere Leistungen gilt die jeweils gültige Preisliste. Die in der Preisliste festgelegte Anfahrtspauschale ist in jedem Fall und unabhängig vom Ergebnis zu entrichten. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten. Dasselbe gilt für Verpackungs- und Versandkosten. Fehlersuche ist Arbeitszeit. Der zeitliche Aufwand von BROX24 wird in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von BROX24 nicht zu vertreten ist.

Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn

der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
in notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war
oder/und keinen Zugang zu den Geräten nicht ermöglicht hat
der Auftrag storniert wurde und BROX24 bereits auf dem Weg zum Kunden war oder/und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
die Arbeitsbedingungen aus einem von dem Kunden zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind.


Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Zeitliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei BROX24 zustande.


9. Schulung und Beratung


Bei Schulungen durch BROX24 werden die Unterrichtsinhalte dem Stand der Technik entsprechend von BROX24 festgelegt. Einzelheiten werden in einem Schulungsvertrag verankert. Ansprüche gegen BROX24 wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kunde ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder/und Änderungen an einem Gerät zu erteilen; anderenfalls erlischt jeder Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Kunde oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, so berührt dies den Honoraranspruch von BROX24 nicht; das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Kunde. Tritt der Kunde vor Durchführung der Beratung oder/und Schulung von dem Vertrag zurück, stehen BROX24 50 % der Netto-Vertragssumme, maximal jedoch 5000,-€ als pauschalierter Ersatzanspruch zu. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung/Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, daß der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird.


10. Gerichtsstand


Gegenüber Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Vertragsparteien, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Gerichtsstand das Amtsgericht Mitte Berlin, bei Streitwerten über 5.000,- € das Landgericht Berlin.


11. Datenschutzrechtliche Bestimmungen


Wir weisen darauf hin, daß Ihre personenbezogenen Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Ge­schäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis.

12. Schlußbestimmung


Sollte einer dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, tritt an deren Stelle diejenige wirksame Regelung, die der wirtschaftlich gewollten Vereinbarung am ehesten entspricht. Die etwaige Unwirksamkeit einer Regelung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.







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